Mietkaution wann zurück: Ihr einfacher Leitfaden
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Mietkaution wann zurück: Ihr einfacher Leitfaden

Anton
16 Min. Lesezeit

Der Umzug ist geschafft. Die letzte Kiste ist ausgepackt. Doch eine wichtige Frage bleibt: Wann bekomme ich meine Mietkaution zurück? Eines ist sicher: Sie bekommen Ihr Geld meist nicht direkt am Auszugstag. Der Vermieter hat eine Prüffrist von drei bis sechs Monaten. In dieser Zeit prüft er, ob er noch Geld von Ihnen bekommt.

Die wichtigsten Grundlagen zur Kautionsrückzahlung verstehen

Die Schlüssel sind übergeben. Die Wohnung ist sauber. Jetzt warten Sie auf die Kaution. Aber warum dauert das? Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter. Sie dient als Puffer. Damit kann er Kosten decken, die nach Ihrem Auszug entstehen.

Leerer Raum mit einem Schild an der Wand, das fragt „Wann Kaution Zurück?“, Umzugskartons und einem Beistelltisch.

Die Frage „Mietkaution wann zurück?“ kann man also nicht auf den Tag genau beantworten. Das Gesetz gibt dem Vermieter Zeit für eine sorgfältige Prüfung. Dabei schaut er sich einige Dinge genau an.

Was in der Prüffrist passiert

Der Vermieter darf die Kaution behalten, bis alles geklärt ist. Diese „Prüf- und Überlegungsfrist“ hat keine feste Länge. Sie hängt vom Einzelfall ab. Gerichte finden aber bis zu sechs Monate meistens in Ordnung.

Was der Vermieter in dieser Zeit prüft:

  • Zustand der Wohnung: Er nimmt das Übergabeprotokoll. Dann vergleicht er den Zustand der Wohnung bei Einzug und Auszug. Gibt es Schäden, die mehr als normale Abnutzung sind? Zum Beispiel Kratzer im Parkett, die vorher nicht da waren?
  • Offene Mietzahlungen: Wurde jede Miete pünktlich und komplett bezahlt? Manchmal fehlt die letzte Zahlung oder es gibt Unklarheiten.
  • Nebenkostenabrechnung: Das ist oft der Grund für eine Verzögerung. Meist steht die letzte Nebenkostenabrechnung noch aus. Wenn der Vermieter eine Nachzahlung erwartet, darf er einen Teil der Kaution dafür behalten.

Ganz wichtig: Der Vermieter darf die Rückzahlung nicht absichtlich verzögern. Sobald er weiß, dass er kein Geld mehr von Ihnen bekommt, muss er die Kaution überweisen. Er kann nicht sechs Monate warten, wenn schon nach einem Monat alles klar ist.

In den nächsten Teilen erfahren Sie mehr. Wir erklären die genauen Fristen. Wir zeigen auch, was Sie tun können, wenn das Geld nicht kommt. Mit diesem Wissen können Sie Ihre Rechte gut durchsetzen.

Welche Fristen für die Kautionsrückzahlung wirklich gelten

Sie sind ausgezogen und haben die Schlüssel übergeben. Jetzt fehlt nur noch das Geld der Kaution. Natürlich möchten Sie es schnell zurückhaben. Das Gesetz gibt Ihrem Vermieter aber Zeit für die Prüfung. Eine feste, taggenaue Frist gibt es leider nicht.

Man spricht von einer „angemessenen Prüf- und Überlegungsfrist“. Was das bedeutet, haben viele Gerichte über die Jahre entschieden.

Eine Person hält ein Kalenderblatt auf einem Schreibtisch mit Taschenrechner und Ordner. Text: 'PRÜFFRIST 3-6 MONATE'.

Als Faustregel gilt ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten. In dieser Zeit prüft der Vermieter offene Punkte. Gibt es Schäden in der Wohnung? Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus? Das ist alles erlaubt und steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Was die Sechs-Monats-Frist bedeutet

Diese Frist von sechs Monaten ist eine übliche Obergrenze. Viele Gerichte halten sie für fair. In dieser Zeit kann der Vermieter Ansprüche prüfen und geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel Kratzer im Boden oder eine kaputte Fliese.

Die Grundlage dafür ist der § 548 BGB. Er regelt die kurze Verjährung von Ersatzansprüchen. Nach diesen sechs Monaten kann der Vermieter meist keine neuen Forderungen für Schäden mehr stellen.

Wichtig zu wissen: Ihre Kaution bringt Zinsen! Der Vermieter muss das Geld seit 1983 anlegen. Der Zinssatz ist der gleiche wie bei Sparkonten mit drei Monaten Kündigungsfrist. Diese Zinsen gehören Ihnen. Sie müssen am Ende mit der Kaution ausgezahlt werden.

Wann es deutlich schneller gehen muss

Sechs Monate sind aber keine Erlaubnis, das Geld unnötig lange zu behalten. Die Frist muss immer zum Fall passen. Wenn alles in Ordnung war, muss die Kaution auch viel früher auf Ihrem Konto sein.

In diesen Fällen geht die Rückzahlung schneller:

  • Keine Mängel: Das Übergabeprotokoll ist sauber. Die Wohnung wurde in einem Top-Zustand übergeben.
  • Keine offenen Zahlungen: Alle Mieten sind bezahlt. Es gibt keine Schulden.
  • Nebenkosten schon abgerechnet: Die letzte Abrechnung liegt bereits vor. Es gibt keine Nachzahlung.

Wenn diese Punkte stimmen, hat der Vermieter nichts mehr zu prüfen. Eine lange Wartezeit wäre dann nicht mehr „angemessen“. In solchen klaren Fällen sollte das Geld schon nach vier bis acht Wochen bei Ihnen sein.

Lesen Sie auch unseren Detail-Artikel. Er erklärt die Fristen zur Rückzahlung der Kaution noch genauer. Die Regel ist einfach: Je weniger zu klären ist, desto kürzer die Frist.

Hier ist eine kurze Übersicht. Sie hilft Ihnen, die verschiedenen Fristen besser zu verstehen.

Übersicht der Fristen zur Kautionsrückzahlung

Diese Tabelle zeigt die verschiedenen Fristen. Sie erklärt, wann welche Frist gilt.

SituationTypische FristRechtliche Grundlage / Begründung
Alles ist geklärt (keine Mängel, keine offenen Posten)4-8 WochenKeine Gründe für eine lange Prüfung, daher schnelle Rückzahlung.
Normale Prüfung (Unsicherheit über Mängel oder Kosten)3-6 MonateDie „Prüf- und Überlegungsfrist“, die Gerichte als angemessen ansehen.
Ausstehende NebenkostenabrechnungBis zu 12 Monate nach Ende des AbrechnungszeitraumsVermieter darf einen Teil der Kaution bis zur finalen Abrechnung behalten.
Verjährung von Ansprüchen des Vermieters6 Monate nach MietendeDanach kann der Vermieter meist keine neuen Ansprüche für Schäden mehr stellen (§ 548 BGB).

Wie Sie sehen, hängt alles vom Zustand der Wohnung und offenen Rechnungen ab. Eine klare Absprache und ein sauberes Übergabeprotokoll sind der beste Weg, um Ihr Geld schnell zurückzubekommen.

Gute Gründe, warum der Vermieter die Kaution einbehält

Der Umzug ist fertig, die Kisten sind leer. Aber auf dem Konto fehlt die Kaution. Manchmal kommt nur ein Teil zurück oder gar nichts. Der Ärger ist dann groß. Das ist verständlich. Aber der Vermieter ist nicht immer im Unrecht. Es gibt klare Regeln, wann er Geld von Ihrer Kaution nehmen darf. Schließlich ist sie seine Absicherung.

Messband auf beschädigtem Parkettboden mit der Aufschrift 'RECHNUNG'. Im Vordergrund steht 'SCHADEN UND FORDERUNGEN'.

Der häufigste Grund sind echte Schäden in der Wohnung. Diese müssen über die normale Abnutzung hinausgehen. Ein anderer Grund sind offene Rechnungen, wie eine fehlende Miete. Aber keine Sorge: Der Vermieter kann nicht einfach so Geld behalten. Er muss jeden Cent, den er einbehält, klar begründen und nachweisen.

Schäden oder normale Abnutzung?

Hier gibt es oft Streit. Nicht jede Veränderung in der Wohnung ist ein Schaden, für den Sie bezahlen müssen. Das Gesetz unterscheidet klar zwischen normaler Abnutzung und echten Schäden.

Normale Abnutzung entsteht durch den täglichen Gebrauch über Jahre. Stellen Sie sich vor, Sie laufen jeden Tag über den Teppich. Nach fünf Jahren sieht er nicht mehr neu aus. Das ist aber normal und in der Miete enthalten.

Ein Vermieter darf die Kaution nicht für normale Gebrauchsspuren nutzen. Diese Kosten sind bereits mit der Miete bezahlt.

Echte Schäden sind mehr als das. Sie entstehen durch falsche Nutzung, ein Missgeschick oder Absicht. Hier müssen Sie als Mieter für die Reparatur bezahlen.

  • Beispiele für normale Abnutzung (zahlt der Vermieter):

    • Leichte Kratzer im Lack von Türen oder Fenstern.
    • Normale Laufspuren auf dem Teppich oder Parkett.
    • Einige Bohrlöcher für Bilder und Regale (im normalen Rahmen).
  • Beispiele für echte Schäden (zahlt der Mieter):

    • Tiefe Kratzer, Dellen oder Brandlöcher im Boden.
    • Ein Sprung im Waschbecken, in der Badewanne oder im Fenster.
    • Große Rotweinflecken auf dem Teppich, die nicht mehr rausgehen.

Offene Mieten und Nebenkosten

Ein weiterer guter Grund für den Einbehalt der Kaution sind offene Rechnungen. Wenn der Vermieter noch Geld von Ihnen bekommt, darf er es mit der Kaution verrechnen. Das kann verschiedene Gründe haben.

Die häufigsten Gründe sind:

  1. Mietrückstände: Sie haben eine oder mehrere Mieten nicht oder nur zum Teil bezahlt.
  2. Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung: Die letzte Abrechnung zeigt, dass Sie nachzahlen müssen.
  3. Nicht gemachte Schönheitsreparaturen: Wenn Sie laut Vertrag die Wohnung streichen mussten, es aber nicht getan haben.

In Deutschland werden Kautionen im Wert von rund 25 Milliarden Euro verwaltet. Es geht also um viel Geld. Ein Fall aus Bayern zeigt ein Beispiel: Ein Vermieter behielt 780 Euro für Parkettschäden ein. Die Reparatur hätte eigentlich 1.175 Euro gekostet. Das zeigt: Nur nachweisbare Schäden und die echten Kosten dürfen verrechnet werden.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber. Dort erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Sie Ihre Kaution nicht zurückbekommen.

Ihr Fahrplan zur erfolgreichen Rückforderung der Kaution

Die sechs Monate sind vorbei, aber Ihr Geld ist nicht da? Jetzt müssen Sie selbst aktiv werden. Wenn Ihr Vermieter die Kaution ohne guten Grund behält, zeigen Sie ihm, dass Sie Ihre Rechte kennen. Ein bestimmtes, aber faires Vorgehen ist der beste Weg zum Erfolg.

Der erste Schritt ist immer eine freundliche, aber klare schriftliche Aufforderung. Oft ist es nur ein Versehen. Der Vermieter überweist das Geld dann sofort. Wenn das nicht hilft, gibt es zum Glück weitere Möglichkeiten.

Schritt 1 Die schriftliche Aufforderung

Ein Anruf ist schnell gemacht. Aber vor Gericht zählt nur, was Sie beweisen können. Schicken Sie Ihrem Vermieter daher immer ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Damit haben Sie einen Beweis, dass Ihr Brief angekommen ist.

Was in das Schreiben gehört:

  • Klare Forderung: Fordern Sie die komplette Rückzahlung Ihrer Kaution plus Zinsen.
  • Feste Frist: Setzen Sie ein klares Zahlungsziel. Üblich sind 10 bis 14 Tage. Ein genaues Datum (z. B. „bis zum TT.MM.JJJJ“) ist besser als eine ungenaue Angabe.
  • Ihre Bankverbindung: Geben Sie Ihre IBAN an, damit der Vermieter weiß, wohin er überweisen soll.
  • Nächste Schritte ankündigen: Sagen Sie höflich, aber klar, dass Sie sonst rechtliche Schritte einleiten werden.

Dieses Vorgehen reicht oft schon aus, um die Sache zu klären. Kaum ein Vermieter hat Lust auf ein Mahnverfahren oder Anwälte wegen einer späten Zahlung.

Mustervorlage für Ihr Anschreiben

Damit Sie nicht bei null anfangen müssen, haben wir hier eine einfache Vorlage. Sie können sie direkt nutzen und anpassen. Denken Sie daran, alle Platzhalter mit Ihren Daten auszufüllen.

Hier ist ein praktischer Baukasten für Ihr Schreiben:

Musterschreiben zur Anforderung der Mietkaution

Abschnitt des SchreibensInhalt / Formulierungsvorschlag
BetreffAufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution für die Wohnung in [Ihre alte Adresse]
AnredeSehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],
Hauptteilhiermit fordere ich Sie auf, die von mir geleistete Mietkaution in Höhe von [Betrag] € zuzüglich der erwirtschafteten Zinsen für die oben genannte Wohnung zurückzuzahlen. Das Mietverhältnis endete am [Datum des Mietendes]. Die Wohnungsübergabe war am selben Tag. Die gesetzliche Prüffrist ist inzwischen abgelaufen.
FristsetzungIch bitte Sie, den Gesamtbetrag bis spätestens zum [Datum in 14 Tagen] auf mein unten angegebenes Konto zu überweisen.
BankverbindungKontoinhaber: [Ihr Name], IBAN: [Ihre IBAN]
SchlusssatzSollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, werde ich ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte einleiten.
GrußformelMit freundlichen Grüßen, [Ihr Name und Unterschrift]

Diese Vorlage ist ein starkes Werkzeug. Beachten Sie aber auch immer die Regeln in Ihrem Mietvertrag. Ein kurzer Blick in die Unterlagen hilft im Zweifel. Viele nützliche Infos zur Vertragsgestaltung finden Sie auch in unserem Ratgeber über den Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung.

Schritt 2 Das gerichtliche Mahnverfahren

Wenn Ihr Vermieter auf Ihr Schreiben nicht reagiert, ist das gerichtliche Mahnverfahren der nächste Schritt. Das klingt schlimmer, als es ist. Es ist eine sehr gute Methode, um Druck zu machen, ohne gleich teuer zu klagen. Es ist viel günstiger und schneller als ein normales Gerichtsverfahren.

Das Ziel des Mahnverfahrens ist ein Vollstreckungsbescheid. Das ist ein offizieller Titel. Damit können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, das Geld für Sie zu holen.

Den Antrag können Sie einfach online ausfüllen oder bei Ihrem Amtsgericht bekommen. Der große Vorteil: Das Gericht prüft hier nicht, ob Ihre Forderung richtig ist. Es schickt dem Vermieter den Mahnbescheid einfach zu. Der hat dann zwei Wochen Zeit zu reagieren. Tut er das nicht, bekommen Sie den Vollstreckungsbescheid – und damit Ihr Geld.

Spezielle Tipps für Monteure und Kurzzeitmieter

Als Monteur oder Handwerker gelten oft andere Regeln als für normale Mieter. Sie bleiben meist nur ein paar Wochen oder Monate. Sie wechseln die Wohnung öfter und brauchen eine schnelle, einfache Lösung. Bei der Frage „Mietkaution wann zurück?“ ist Zeit bares Geld. Lange auf die Kaution zu warten, ist da besonders ärgerlich.

Zum Glück können Sie den Prozess beschleunigen. Mit guter Vorbereitung und klaren Absprachen bekommen Sie Ihr Geld schnell zurück. Der Schlüssel dazu ist eine saubere Dokumentation von Anfang an.

Proaktive Schritte für eine schnelle Rückzahlung

Das Wichtigste für eine schnelle Rückzahlung ist das Übergabeprotokoll. Führen Sie beim Einzug und Auszug ein genaues Protokoll. Schreiben Sie jeden kleinen Mangel auf. Machen Sie zur Sicherheit immer Fotos oder kurze Videos mit dem Handy.

Damit schaffen Sie eine klare Beweislage. So gibt es später keine Diskussionen, ob ein Kratzer schon vorher da war. Diese Dokumentation schützt beide Seiten – Sie als Mieter und auch den Vermieter.

Ein lückenloses Übergabeprotokoll ist Ihr stärkstes Argument. Es macht die Abnahme klar und lässt keinen Raum für unbegründete Forderungen des Vermieters.

Eine offene, direkte Absprache mit dem Vermieter ist sehr wichtig. Klären Sie bei der Wohnungsübergabe am Ende alle offenen Fragen. Gibt es noch offene Zahlungen? Sieht der Vermieter Mängel, die noch behoben werden müssen? Wenn Sie das sofort ansprechen, entstehen keine Missverständnisse.

Die folgende Grafik zeigt den Ablauf, wenn es doch mal Probleme gibt und Sie Ihre Kaution einfordern müssen.

Prozessablauf zur Kautionsrückforderung in drei Schritten: Aufforderung, Mahnung bei Nichtreaktion, Mahnverfahren zur Anspruchsdurchsetzung.

Man sieht deutlich: Ein geplantes Vorgehen ist wichtig, um den Anspruch auf die Kaution am Ende durchzusetzen.

Checkliste für den reibungslosen Ablauf

Damit der ganze Prozess für Sie einfach wird, haben wir eine kleine Checkliste erstellt. Wenn Sie diese Punkte beachten, steht einer schnellen Rückzahlung nichts mehr im Weg.

  • Vollständiges Übergabeprotokoll: Schreiben Sie den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug genau auf und machen Sie Fotos.
  • Direkte Kommunikation: Sprechen Sie sofort mit dem Vermieter, wenn etwas unklar ist oder es Probleme geben könnte.
  • Alle Schlüssel zurückgeben: Geben Sie alle Schlüssel persönlich ab und lassen Sie sich den Erhalt kurz schriftlich bestätigen.
  • Kontaktdaten hinterlassen: Sorgen Sie dafür, dass der Vermieter Ihre neue Adresse und Ihre aktuelle Bankverbindung hat.
  • Offene Posten klären: Prüfen Sie, ob alle Mieten und Nebenkosten bezahlt sind. So schließen Sie diesen Grund für einen Einbehalt von vornherein aus.

Gerade bei kurzen Mietzeiten, wie sie für Monteurzimmer typisch sind, wollen beide Seiten eine schnelle Lösung. Mit diesen Tipps sind Sie gut vorbereitet.

Wie lange Sie Ihren Anspruch auf die Kaution geltend machen können

Der Umzugsstress ist vorbei. Die neue Wohnung ist eingerichtet. Plötzlich fällt Ihnen ein: Da war ja noch die Kaution von der alten Wohnung! Manchmal vergisst man das im Alltagsstress einfach. Aber Vorsicht: Ihr Recht auf das Geld gilt nicht für immer.

Wenn Sie zu lange warten, kann Ihr Anspruch auf die Kaution verjähren. Das bedeutet: Der Vermieter muss das Geld nach einer gewissen Zeit nicht mehr zurückgeben. Das gilt auch, wenn er eigentlich kein Recht darauf hat. Damit Sie kein Geld verlieren, sollten Sie eine wichtige Frist kennen.

Die magische Grenze: Drei Jahre

In Deutschland gibt es für die Rückzahlung der Mietkaution eine Verjährungsfrist von genau drei Jahren. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es soll für beide Seiten irgendwann für klare Verhältnisse sorgen.

Ihr Anspruch auf die Kaution verjährt also nach drei vollen Jahren. Diese Regel (§ 195 BGB) gibt es seit dem 1. Januar 2002. Das betonen auch Mietervereine immer wieder. Wer mehr über die rechtlichen Details wissen will, findet beim Mieterverein Köln gute Erklärungen.

Der wichtige Punkt ist aber: Die Frist beginnt nicht am Tag der Schlüsselübergabe. Der Start der Verjährung ist etwas kompliziert. Er fällt immer erst auf das Ende des Jahres, in dem Ihr Anspruch auf Rückzahlung entstanden ist.

Ein Praxisbeispiel zur Berechnung

Stellen wir uns vor, Ihr Mietvertrag hat am 31. März 2024 geendet. Ihr Vermieter hat jetzt seine übliche Prüffrist von bis zu sechs Monaten. Das heißt, Ihr Anspruch auf die Kaution wird spätestens Ende September 2024 fällig.

Und so läuft die Zeit für die Verjährung:

  • Ihr Anspruch entsteht: September 2024
  • Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen: 31. Dezember 2024, um Mitternacht
  • Das Ende der Frist ist erreicht: 31. Dezember 2027, um Mitternacht

In diesem Fall müssten Sie Ihre Forderung also spätestens bis Ende 2027 geltend machen. Danach ist das Geld leider weg. Um das zu vermeiden, lesen Sie am besten in unserem Ratgeber nach, wann genau die Mietkaution zurückgezahlt werden muss. So behalten Sie alle Fristen von Anfang an im Blick.

Häufig gestellte Fragen zur Kautionsrückzahlung

Zum Schluss beantworten wir noch einige der wichtigsten Fragen zum Thema Kaution. Hier bekommen Sie die Fakten kurz und einfach erklärt, damit Sie schnell Bescheid wissen.

Darf der Vermieter die Kaution mit der letzten Miete verrechnen?

Ganz klar: Nein. Viele Mieter denken, sie können die letzte Miete einfach weglassen. Der Vermieter solle sich das Geld von der Kaution nehmen. Das ist aber falsch und nicht erlaubt.

Die Kaution ist eine Sicherheit für Schäden oder offene Rechnungen nach dem Auszug. Die Miete ist aber Ihre Pflicht bis zum letzten Tag. Wenn Sie die letzte Miete nicht zahlen, brechen Sie den Vertrag. Also: Immer bis zum Schluss pünktlich überweisen.

Was passiert mit der Kaution bei einem Vermieterwechsel?

Stellen Sie sich vor, Ihr Vermieter verkauft die Wohnung, während Sie darin wohnen. Was ist mit Ihrer Kaution? Keine Sorge, Ihr Geld ist sicher. Mit dem Verkauf tritt der neue Eigentümer in Ihren Mietvertrag ein. Er übernimmt alle Rechte und Pflichten.

Das bedeutet für Ihre Kaution:

  • Der neue Eigentümer ist nun Ihr Ansprechpartner. Er ist für die Rückzahlung zuständig.
  • Er muss Ihnen die Kaution am Ende zurückzahlen. So, als hätten Sie sie direkt an ihn gezahlt.
  • Wie der alte und neue Besitzer die Kaution untereinander regeln, ist nicht Ihr Problem.

Merke: Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ schützt Sie. Ihr Anspruch auf die Kaution bleibt vom Verkauf der Wohnung unberührt.

Muss ich eine teilweise Rückzahlung akzeptieren?

Ja, das kann unter bestimmten Umständen in Ordnung sein. Der häufigste Grund ist die noch fehlende Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter darf dafür einen angemessenen Teil der Kaution behalten.

Was heißt „angemessen“? Der einbehaltene Betrag muss zu den erwarteten Nachzahlungen passen. Er kann sich zum Beispiel an den Vorjahren orientieren. Hatten Sie letztes Jahr eine Nachzahlung von 200 Euro, kann er nicht einfach die ganze Kaution von 1.500 Euro behalten. Den Rest muss er Ihnen sofort nach der Wohnungsübergabe auszahlen.


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