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Hausordnung

Mit dem Zustandekommen eines Mietvertrages akzeptieren Sie unsere Hausordnung als Teil der AGB's

Nacht-Ruhe:

Es ist in allen Räumen, Fluren und im Treppenhaus zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr leise zu sein, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Störungen der Nachtruhe werden angezeigt.

 

Rauchverbot:

Bitte beachten Sie das Rauchverbot im gesamten Gebäude. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine Gebühr von mindestens 220 Euro erhoben, um die damit verbundene Reinigung oder Renovierung durchzuführen. Zudem wird der Mieter für die Zeit bis zur Behebung des Schadens mit einer Vermietungsausfallgebühr belegt.

 

Wohnraum:

Wir bitten um umweltfreundliches Verhalten beim Umgang mit Wasser und Strom. Die Vermieter haben das Recht, die Wohnung jederzeit zur Durchführung von Reparaturarbeiten und ähnlichen notwendigen Maßnahmen zu betreten. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, sich aus den Fenstern zu lehnen, und die Fensterbänke dürfen nicht als Sitzgelegenheit genutzt werden. Es ist nicht gestattet, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen. Energieverbrauch: Sofern der Strom-, Heiz- oder Wasserverbrauch um mehr als 10 % höher als der Durchschnitt ist, behalten wir uns das Recht vor, eine Zusatzgebühr in Höhe der Differenz zu erheben.

 

Küche und Reinigung:

Die Küche und die Wohnung sind vor dem Auszug zu reinigen. Der Mieter kann auf eigene Kosten eine Reinigung durch ein externes Unternehmen beauftragen.

 

Beschädigungen, Verschmutzungen und Schlüsselverlust:

Der Verursacher / Mieter haftet in vollem Umfang für Beschädigungen, Verschmutzungen oder den Verlust des Schlüssels. Die Schadensersatzzahlung ist unverzüglich zu leisten. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden zur Anzeige gebracht. Es ist nicht gestattet, Nägel, Schrauben oder Bilder an Wänden und Möbeln anzubringen.

 

Verstöße gegen Hausregeln:

Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen eine oder mehrere der genannten Regelungen kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen, wobei die Pflicht des Mieters zum Ersatz des Mietausfalls bestehen bleibt.

 

Schäden melden:

Bitte melden Sie Schäden in den Mieträumlichkeiten unverzüglich per E-Mail oder Telefon. Schäden, die erst beim Auszug festgestellt werden, werden als Sachbeschädigung betrachtet und dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

Schlüssel:

Der Verlust eines Schlüssels erfordert den Austausch der gesamten Schließanlage. Die Kosten hierfür trägt der Verursacher.

 

Haustiere:

Die Zustimmung des Vermieters ist erforderlich, um Haustiere mitzubringen. Wenn dem Mitbringen von Haustieren zugestimmt wird, müssen sie unter der ständigen Aufsicht des Mieters stehen, frei von ansteckenden Krankheiten

Unser Motto lautet:
"Gut wohnen, gut arbeiten"

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